Urlauber, die wegen Reisemängeln Forderungen bei ihrem Veranstalter geltend machen wollen, sollten ein neues Urteil des Amtsgerichts München beachten. Demnach genügt es nicht, dass die Kunden eventuelle Mängel nur an der Hotelrezeption melden. Laut Gericht müssen sie dem Veranstalter oder einer von ihm benannten Stelle angezeigt werden. Konkret ging es bei dem Urteil um ein Paar, das angebliche Hotelmängel erst zehn Tage nach der Ankunft bei der Reiseleitung angezeigt hatte. Das Angebot, die restlichen vier Tage ihres Urlaubs in einem anderen Hotel zu verbringen, lehnten sie ab. Stattdessen verlangten die Kunden nach ihrer Rückkehr vom Veranstalter insgesamt 3.113 Euro Schadenersatz. Die Richter lehnen die Klage in ihrem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil ab, da dem Veranstalter erst nach zehn Tagen Gelegenheit gegeben worden sei, Abhilfe zu schaffen. Außerdem sei der angebotene Umzug in ein anderes Hotel zumutbar gewesen. (Quelle: TravelOne)
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