Urlauber können von einem Veranstalter nur dann Schadenersatz für einen Reisemangel verlangen, wenn der Mangel im Einflussbereich des Veranstalters liegt. Das hat das Amtsgericht München in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Eine Kundin hatte einen Veranstalter verklagt, weil ihre ganze Familie im Urlaub an Fieber und Durchfall erkrankt war. Die Erkrankung sei durch den Badestrand verursacht worden, der durch Fäkalien verunreinigt gewesen sei. Das Gericht hat die Forderung nach Minderung des Reisepreises und Schadenersatz abgelehnt. Der Reisemangel müsse im Einflussbereich des Veranstalters aufgetreten sein, so die Richter. Ein Schaden am Kanalisationsrohr der Gemeinde reiche dafür nicht. Auch Anhaltspunkte dafür, dass das Reiseunternehmen von der Verseuchung gewusst habe und somit die Klägerin hätte informieren müssen, lägen nicht vor. (Quelle: TravelOne)
 
Weitere Infos zum Urteil gibt es hier
Transparent & ehrlich

Wir verwenden Cookies, Skripte und ähnliche Technologien damit unsere Webseite gut funktioniert sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte, um Ihnen ein tolles Nutzererlebnis zu bieten. Es hilft uns unser Internet-Angebot zu verbessern und finanzieren.

Dabei kann es vorkommen, dass Ihre Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union übertragen werden, welches kein vergleichbares Datenschutzniveau gewährleistet. Details zur Datennutzung und ggfs. -weitergabe erläutern wir in unserer Datenschutzerklärung.

Indem Sie “Akzeptieren” klicken, stimmen Sie diesen zu. Sie können jederzeit – auch später noch – Ihre Einstellungen ändern (Menüpunkt unten auf der Seite: „Cookie Einstellungen“).