Steht in den Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung (RRV), dass diese nur eintritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Wird eine Anzahlung des Reisepreises per Überweisung geleistet, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht in Kraft. Das hat das Amtsgericht München in einem Urteil entschieden, das jetzt veröffentlicht wurde. Im konkreten Fall hatte ein Lufthansa-Vielflieger geklagt, der zwar den Restpreis, nicht aber die Anzahlung mit seiner Miles & More Credit Card bezahlt hatte. Wegen einer Erkrankung musste er die Reise stornieren und wollte von der Versicherung die Stornokosten ersetzt haben. Als die sich weigerte, ging er vor Gericht. Die Richter gaben jedoch der Versicherung Recht. Der Begriff "der Reisepreis" in den Versicherungsbedingungen ohne Hinzufügung irgendwelcher Einschränkungen meine den gesamten Reisepreis. Es liege auf der Hand, dass Zusatzleistungen, die eine Kreditkarte biete, nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn die Kreditkarte auch als Zahlungsmittel verwendet werde. (Quelle: TravelOne)
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