Sollte Ihr gebuchtes Hotel überbucht sein, so muss der Reiseveranstalter ein gleich- oder höherwertiges Ersatzangebot machen. Sollte das angebotene Hotel unter dem Standard des ursprünglich gebuchten sein, so darf der Reisende ablehnen.

Tritt der Reisende die Reise gar nicht erst an, kann er die Rückzahlung des Reisepreises plus Entschädigung verlangen.

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