Südafrika hat die neuen Einreisebestimmungen für Minderjährige verschoben. Normalerweise hätten Personen unter 18 Jahren ab 1. Oktober bei der Ein- und Ausreise eine internationale Geburtsurkunde beziehungsweise eine beglaubigte Übersetzung der nationalen Geburtsurkunde vorweisen müssen. Das ist jetzt erst ab 1. Juni 2015 nötig. Das gleiche gilt für die Vorlage einer schriftlichen Reisevollmacht beider sorgeberechtigter Eltern, wenn das Kind nicht in Begleitung beider Elternteile reist. Die Regierung reagiert mit dem Aufschub auf die Bedenken der südafrikanischen Reisebranche, die mehr Zeit benötigt, um die Partner und Kunden im Ausland über die neue Regelung zu informieren. (Quelle: TravelOne)
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